Fachanwalt für Erbrecht

Peter Warnke
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Die Wahrheit und das Recht sind von Natur aus immer stärker als die Lügen und das Unrecht.

– Aristoteles

Ihr Recht ist meine Priorität

In meinem Spezialgebiet Erbrecht sind in der Regel komplexe Sachverhalte zu bearbeiten. Zeitlich weit zurückliegenden Vorgänge sind zu bewerten und eine Vielzahl von Personen sind zu berücksichtigen.

Die klare und für den Mandanten verständliche Darstellung und die Entwicklung individueller Lösungen ist für mich als Fachanwalt für Erbrecht bei der Mandatsbearbeitung Anspruch und Realität.

Mein Schwerpunktbereich: Erbrecht

Erbrecht

Die Beratung, individueller Erstellung von lebzeitiger und letztwilliger Verfügungen gehört ebenso zum Aufgabenbereich wie die Abwicklung erbrechtlicher Vorgänge. Dazu gehört die Ermittlung von Erben, Erfassung von Nachlassvermögen, Vorbereitung der Erbauseinandersetzung und Teilung sowie Durchführung
derselben. Die Bearbeitung und Abwicklung von Erbrechtsfällen im Ausland im Auftrage erbrechtlicher Mandantschaft (Canada) sowie mit Auslandsbezug insbesondere auch unter Geltung der EU-Erbrechtsverordnung seit 2015 (USA, Spanien, Schweiz, Vietnam) belegen entsprechende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Fachbereich Erbrecht und Pflichtteilsrecht.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:

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Erb- und Pflichtteilsrecht

 

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Vorbereitung und Durchführung lebzeitiger Vermögensübertragungen

 

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individuelle Beratung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge)

 

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Planung der Vermögensübergänge unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer

 

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Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

 

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umfassende Vertretung außergerichtlich und gerichtlich

 

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soweit notwendig Hinzuziehung spezialisierter Fachleute wie Steuerberater und Sachverständige aus verschiedenen Bereichen

 

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Abwicklung von Nachlässen unter Räumung von Wohnungen / Häusern , Versilberung von Mobiliar und Immobilien zum Zwecke der Teilung , Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass / Erlös

 

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Testamentsvollstreckungen

 

Brauchen Sie eine persönliche Beratung?

Jeder Fall ist anders. Individuelle Beratung erfordert genaue Analyse Ihrer persönlichen Verhältnisse.
Zur verantwortungsvollen Planung Ihrer vermögensrechtlichen Nachfolge stehe ich gern zu Ihrer Verfügung.

Meine Philosophie

1

Ehrliche Kommunikation

Als Fachanwalt für Erbrecht gebe ich Ihnen eine fachliche fundierte klare Einschätzung der Sach- und Rechtslage.
Häufig können dabei Missverständnisse vermieden und Fehlvorstellungen beseitigt werden.

2

Klare Kostenstruktur

Das gesetzlich geregelte Anwaltliche Gebührenrecht im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist unübersichtlich und kompliziert. Bereits bei Mandatsannahme erfolgt eine Erläuterung der zu erwartenden Kosten. Häufig mündet dies im Abschluss fester Vergütungssätze.
Es wird unterschieden zwischen Beratung, außergerichtlicher Vertretung und Prozessmandaten.

Referenzen

“Wir hatten Herrn Warnke in seiner Greifswalder Kanzlei in einem eher als schwierig einzustufenden Prozess beauftragt. Herr Warnke hat ein umfangreiches Fachwissen und setzt sich sehr für seine Mandantschaft ein. Ein guter Anwalt und nicht einer, der nur kassieren will.”

Herr Engels

“Herr Warnke und sein Team beeindrucken mit Fachkompetenz, schneller Umsetzung (Einhaltung der Fristen)
und Einfühlungsvermögen.
Wir fühlten uns gut vertreten und gewannen letztlich auch den Fall.”

Herr Nordbruch

“Sehr freundlich, sehr kompetent, sehr zuverlässig”

Herr Alber

Lassen Sie uns zusammen für Ihr Recht kämpfen!