Ihr Anwalt
Für all Ihre Fragen im rechtlichen Bereich, insbesondere in meinem Spezialgebiet Erbrecht, suche ich eine praktikable und individuelle Lösung.
Ich schütze Ihr Recht seit 1998
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Geburt in Greifswald
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1977-1987
allgemeine Schulbildung
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1987-1989
Abitur
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1989-1990
Militärdienst / Zivildienst
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1991-1996
Studium der Rechtswissenschaften an der E.-M.-Arndt-Universität Greifswald
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1996
Ablegung 1. Staatsexamen
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1998
Referendariat u.a. beim Landgericht Neubrandenburg (Berufungskammer), Oberverwaltungsgericht M-V, Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen M-V
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1998
2. Staatsexamen
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Mitglied in der RAK M-V -
1999
Gründung eigener Kanzlei in Jarmen
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2008
Eröffnung zweiter Kanzlei in Loitz
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2011
Beginn des Einsatzes als Nachlass-Pfleger
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2012
Qualifikation und Verleihung des Titels “Fachanwalt für Erbrecht”, Mitgliedschaft in der DVEV e.V. (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.)
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2013
Eröffnung dritter Kanzlei in Greifswald
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2014
Beitritt zur Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrechtsstreitigkeiten e.V. – Leiter der Geschäftsstelle im Landgerichtsbezirk Stralsund
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2017
erfolgreicher Abschluss des Lehrganges zur Qualifikation als Testamentsvollstrecker
Meine Philosophie
Ehrliche Kommunikation
Als Fachanwalt für Erbrecht gebe ich Ihnen eine fachliche fundierte klare Einschätzung der Sach- und Rechtslage.
Häufig können dabei Missverständnisse vermieden und Fehlvorstellungen beseitigt werden.
Klare Kostenstruktur
Das gesetzlich geregelte Anwaltliche Gebührenrecht im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist unübersichtlich und kompliziert. Bereits bei Mandatsannahme erfolgt eine Erläuterung der zu erwartenden Kosten. Häufig mündet dies im Abschluss fester Vergütungssätze.
Es wird unterschieden zwischen Beratung, außergerichtlicher Vertretung und Prozessmandaten.