Erbrecht
Seit Gründung der Kanzlei Anfang 1999 konnten Mandaten erfolgreich in dem Spezialgebiet Erbrecht im In- und Ausland erfolgreich verteten werden.
In den Vortragsreihen “Testament und Erbrecht”sowie “Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung” wird die fachlich komplexe Materie durch anschauliche Praxisbeispiele verständlich erklärt.
In einer Vielzahl von Vorträgen und Seminaren konnten Rechtsirrtümer in der Bevölkerung insbesondere bei Errichtung von testamentarischen Verfügungen ausgeräumt werden und die Zuhörer in die Lage versetzt werden, eigene formwirksame Verfügungen zu errichten.
Der Schwerpunkt im Bereich Erbrecht liegt insbesondere folgenden Tätigkeiten:
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen
Formulierung von Testamenten und lebzeitigen Übertragungsverträgen
Erbenermittlungen, Erbschaftskäufen und Verwertung von Nachlassvermögen
Durchsetzung von Ansprüchen gegen unbekannte Erben
Beratung/Gestaltung im Erbschaftssteuerrecht/Schenkungssteuerrecht
Vorsorgevollmacht, Patienten-, Betreuungs- und Sorgerechtsverfügungen
Im Jahre 2012 wurde mir der Titel “Fachanwalt für Erbrecht” von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verliehenen. Von Nachlassgerichten werde ich aufgrund dieser Spezialisierung häufig als Nachlasspfleger eingesetzt, um unbekannte Erben zu ermitteln und herrenlose Nachlässe zu sichern und zu verwalten.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet auch die vorsorgende Beratung und Vertretung in den Bereichen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung.
In einer Vielzahl von Fällen konnte die Regelung der vorweggenommenen Erbfolge zur Vermeidung künftiger Erbrechtsstreitigkeiten erfolgen. Hier werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, dass der Wille des Mandanten bereits sicher zu Lebzeiten umgesetzt werden kann, ohne endgültig Zugriff auf das eigene Vermögen zu Lebzeiten zu verlieren.
Bereits seit Anfang 2000 bin ich als Dozent für einen Bildungsträger, den LEB Usedom e.V. – Ländlichen Erwachsenen Bildung – tätig.
Erbschaftssteuerrechtliche Aspekte werden auch unter Hinzuziehung der Hilfe von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern behandelt.
Sofern notwendig erfolgt die Hinzuziehung weiterer Spezialisten, wie Gutachter, insbesondere bei erbrechtlichen Streitigkeiten.
Als Fachanwalt für Erbrecht ist bin ich zu regelmäßigen Weiterbildungen im Erbrecht verpflichtet. Mehr Informationen zum Fachanwaltstitel finden Sie z.B. unter https://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte/
Erbrecht Greifswald